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 Wichtig für alle Pflegestellen

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Sabine
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Sabine



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BeitragThema: Wichtig für alle Pflegestellen   Wichtig für alle Pflegestellen EmptyDo 23 Okt 2008 - 7:14

Zitat :
Bundesverwaltungsgericht

Pressemitteilung

Nr. 70/2008 vom 23. Oktober 2008

Organisation von Pflegestellen für Tiere in Privatwohnungen nicht erlaubnispflichtig


Ein Verein bedarf keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn er Tiere aufnimmt
und bis zur Vermittlung an neue Halter von Tierfreunden – auf Kosten und
nach Vorgaben des Vereins – vorübergehend in deren Wohnungen betreuen lässt.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Einem Tierschutzverein wurde diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde mit der
Begründung untersagt, er betreibe eine einem Tierheim ähnliche Einrichtung ohne
die dafür nach dem Tierschutzgesetz erforderliche Erlaubnis. Seine Klage war vor
dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht
dagegen hat dem Verein Recht gegeben und den Untersagungsbescheid
der Behörde aufgehoben.

Eine Einrichtung ist nur dann einem Tierheim ähnlich -und deshalb erlaubnisbedürftig
-, wenn die Gründe, die für die Erlaubnispflicht eines Tierheims sprechen, bei der
"ähnlichen Einrichtung" in gleicher Weise bestehen. Auf die von dem Kläger organisierte
vorübergehende Unterbringung der Tiere in verschiedenen Pflegestellen trifft
das nicht zu. In einem Tierheim werden viele Tiere an einem Ort zur gleichen Zeit
gehalten. Daraus ergeben sich einerseits besondere Anforderungen an eine dem
Tierschutzrecht entsprechende artgerechte Unterbringung der Tiere und an die
Fachkenntnisse des Leiters. Andererseits rechtfertigen diese Besonderheiten auch
das Erfordernis einer vorherigen behördlichen Prüfung und Erlaubnis.

BVerwG 7 C 9.08 – Urteil vom 23. Oktober 2008

Pressestelle des Bundesverwaltungsgerichts Pressestelle Telefon: (0341) 20 07 16 21
Simsonplatz 1, 04107 Leipzig -Postfach 10 08 54, 04008 Leipzig Telefax: (0341) 20 07 16 62
Internet: www.bundesverwaltungsgericht.de Pressesprecher Telefon: (0341) 20 07 20 84
E-Mail: pressestelle@bverwg.bund.de Telefon: (0341) 20 07 20 62



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BeitragThema: Re: Wichtig für alle Pflegestellen   Wichtig für alle Pflegestellen EmptyDo 23 Okt 2008 - 8:26

puhh - das lässt hoffen... 474
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